Der Steuerberater - ein Beruf mit Zukunft
»Steuern werden wir wohl immer zahlen müssen«, sagte schon mein Vater. Und da hatte er Recht. Damit der Staat, das Land oder die Kommune ihren vielfältigen Aufgaben gerecht werden, müssen Steuern erhoben werden. Zu diesem Zweck wurden vom Gesetzgeber eine Reihe Vorschriften und Gesetze verabschiedet. Der Steuerberater, beispielsweise Steuerberaterin Gertrud Kuiper, hilft den Steuerpflichtigen, sich hier zurechtzufinden. Bei Eheleuten kann er seinen Mandanten mitteilen, welche Veranlagungsform (Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung) für sie die günstigste Alternative ist. Will man ein Unternehmen gründen, sagt er, welche Rechtsform dafür geeignet wäre. Auch bei der Gewinnermittlung steht er mit Rat und Tat zur Seite. Mit einer speziell entwickelten Software kann er darüber hinaus auch Auskunft über die monatliche Finanzbuchhaltung geben, die er erstellt. Ebenso kennt er sich im Bereich der Lohnbuchhaltung aus, gibt die entsprechenden Meldungen ab und pflegt den Kontakt zu den Sozialversicherungsträgern. Private und betriebliche Steuererklärungen erstellt er selbstverständlich auch. Last but not least kann man auch bei einem Erbfall auf ihn zurückgreifen.
Die Ausbildung ist anspruchsvoll.
Um seine Mandanten umfassend beraten zu können, muss der Steuerberater sich neben dem Steuerrecht und dem Bilanzrecht auch in anderen Wissensgebieten auskennen. Hierfür ist eine fundierte Ausbildung unumgänglich. Zum Examen wird zugelassen, wer ein entsprechendes Studium absolviert hat. Aber auch eine Ausbildung im Bereich Steuern, z.B. als Steuerfachwirt, befähigt jemanden zur Teilnahme an der Prüfung, wenn man nach der Ausbildung mindestens sieben Jahre in der Praxis gearbeitet hat. Die Vorbereitung auf das Examen läuft parallel zum Alltag in der Kanzlei. Von verschiedenen Institutionen, unter anderem dem Steuerberaterverband, werden hierfür Kurse angeboten. Das erworbene Wissen wird in Klausuren angewandt. Die schriftliche Prüfung besteht aus drei sechsstündigen Klausuren. Sie findet jedes Jahr an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Oktober statt und gliedert sich i.d.R. in die Schwerpunkte Verfahrensrecht und Umsatzsteuer, Ertragsteuern und Bilanzsteuerrecht. Die Prüfung wird vor der Finanzverwaltung abgelegt. Hat man die schriftliche Prüfung mit einer durchschnittlichen Gesamtnote von mindestens 4,5 bestanden, wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen, die im Folgejahr in den Monaten Januar bis März abgehalten wird. Die Aufgaben gliedern sich in einen Vortrag von zehn Minuten und sechs Fragerunden aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten. Im Vorfeld bleiben dem Prüfling dreißig Minuten Zeit, sich auf den Vortrag vorzubereiten.
Nach der bestandenen Prüfung wird der Prüfling zum Steuerberater ernannt. Er erhält eine Urkunde und kann nun selber eine Kanzlei eröffnen. Ihm bleibt aber auch die Möglichkeit, als Angestellter bei einem Berufskollegen tätig zu sein, oder Teilhaber in einer Kanzlei zu werden. Wie eingangs erwähnt, sind seine Aufgaben vielfältig.
Und eines bleibt gewiss: Weil wir wohl immer Steuern zahlen müssen, wird der Beruf des Steuerberaters einer mit Zukunft bleiben.