Die Funktion des Rechnungswesens
Im Zuge des betrieblichen Rechnungswesens sollen Geld- und Leistungsströme erfasst und überwacht werden. Diese Geld- und Leistungsströme entstehen in der Regel durch den betrieblichen Leistungsprozess und müssen regelmäßig dokumentiert werden. So kann das Unternehmen Rechenschaft gegenüber Äußeren wie zum Beispiel Aktionären ablegen. Außerdem müssen auch das Finanzamt, Banken oder Kostenträger Einsicht über die Rechnungslegung von Unternehmen erhalten können. Wenn das Unternehmen Rechenschaft gegenüber diesen Parteien ablegt, muss es Daten liefern, die zur Steuerung und Planung des Unternehmens erforderlich sind.
Die verschiedenen Teilbereiche
Die betriebliche Rechnungsführung kann in vier Teilbereiche gegliedert werden: das externe und das interne Rechnungswesen, die betriebswirtschaftliche Statistik und Vergleichsrechnung und die Planungsrechnung. Im Zuge der betriebswirtschaftlichen Statistik und Vergleichsrechnung werden viele Detailinformationen und Kennzahlen, die täglich im Unternehmen anfallen, analysiert, geordnet und verdichtet. Aufgrund der somit gewonnenen Erkenntnisse soll es Entscheidungsträgern leichter fallen, betriebliche Entscheidungen zu treffen. Im Zuge dieses Teils der Rechnungsführung müssen keine rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Die Vergleichsrechnung dient dazu, Kennzahlen des Unternehmens mit dem Branchendurchschnitt oder Kennzahlen von Konkurrenten zu vergleichen.
Die Planungsrechnung
Rechnungslegung orientiert sich üblicherweise an der Vergangenheit. Im Zuge der Planungsrechnung setzt man allerdings Ziele für zukünftige Perioden und erstellt sogenannte Vorschaurechnungen. Die Planungsrechnung besteht aus vielen verschiedenen Teilplänen wie dem Umsatzplan, dem Produktionsplan, dem Personalplan oder dem Investitionsplan. In der Regel planen Unternehmen für einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren. Das Ziel dabei ist, dass die Planbilanz mit der tatsächlichen Bilanz übereinstimmt.
Das externe RW
Die Aufgabe der externen Rechnungsführung ist es, die finanzielle Situation des Unternehmens nach außen darzustellen. Dabei werden die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens abgebildet. Die Teilbereiche der externen Rechnungsführung sind Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV genannt, die Kapitalflussrechnung, die Einnahmen- Ausgaben- Rechnung und weitere Instrumente. Unternehmen, die externe Rechnungsführung anwenden, müssen außerdem einen Anhang und einen Lagebericht verfassen. Die gesetzlichen Vorgaben, welche im Zuge des externen Rechnungswesens beachtet werden müssen, stehen im Handelsgesetzbuch.
Das interne RW
Da man sich im Zuge der internen Rechnungsführung mit der Planung, Kontrolle und Koordination der Unternehmensprozesse beschäftigt, wird es auch als Controlling bezeichnet. Das Ziel ist es, den Unternehmenserfolg zu maximieren. Die Informationen, welche ermittelt werden, helfen bei Entscheidungen, welche das Management zu treffen hat. Die Kosten- und Leistungsrechnung, sowie die Investitionsrechnung dienen dazu, die Quellen des Erfolges des Unternehmens zu analysieren. Hierbei ist man nicht an handels- und steuerrechtliche Auflagen gebunden, weswegen zusätzliche Bewertungsansätze zur Arbeit hinzugezogen werden können. Außerdem handelt es sich hierbei um eine zukunftsorientierte Art der Unternehmensrechnung. Teile davon sind die Betriebsabrechnung, die Kostenartenrechnung, die Betriebsabrechnung, die Kostenstellenrechnung, die Kostenträgerrechnung, die Selbstkostenrechnung, sowie die kurzfristige Erfolgsrechnung.
Gerne können Sie für weitere nützliche Informationen zu diesem Thema beispielsweise die Webseite HF Steuerberatung aufsuchen.