Buchhaltung
Viele Selbstständige und Unternehmen sind vom Gesetz her verpflichtet eine sorgfältige Buchführung zu leisten. Dabei geht es in erste Linie um eine exakte Auflistung der geschäftlichen Vorfälle. Dazu wird eine Übersicht erstellt, in der sämtliche Einnahmen wie auch Ausgaben der Geschäfte angegeben sind. Dies gilt als Rechenschaftspflicht, damit Behörden wie zum Beispiel das Finanzamt Einblicke erhalten. Bei der Führung der Bücher gibt es zwei Bereiche, einmal die Betriebs- und Finanzführung. Die betriebliche Buchführung umfasst Bereiche der Bilanz mit einer Auflistung von Gewinnen und Verlusten. Daraus ergibt sich dann später ein Jahresabschluss. Die Finanzbuchführung beschäftigt sich mit den Kosten, welche innerhalb des Unternehmens anfallen.
Kleinere Betriebe und Freiberufler sind unter Umständen davon befreit, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Hier genügt es dann eine einfache Buchführung zu erstellen, welche sich in erster Linie mit Einnahmen, wie auch Ausgaben befasst. Hierzu werden Eingänge und Ausgänge von Waren anhand von einem Kassenbuch zusammengestellt. Dazu bedarf es der Namen der Kundschaft, wie auch der genauen Bezeichnung von Waren und Gütern. Um dies genau dokumentieren zu können, müssen die jeweiligen Belege vorhanden sein. Die Auflistung muss dabei in chronologischer Reihenfolge, in Form einer Tabelle erfolgen. Bei der Auflistung der Ein- und Ausgaben, muss unterschieden werden zwischen Brutto- und Nettowerten. Wie exakt eine Aufteilung erfolgen muss, ist abhängig von den Bedürfnissen.
Bei der Kontenführung wird unterschieden zwischen Privat- und Geschäftskonto. Somit ist eine genaue Aufschlüsselung der Kontenbewegung möglich. Besonders für die Steuererklärung ist dies enorm wichtig, da viele geschäftliche Ausgaben in Form von Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Die Hauptaufgaben der Buchhaltung bestehen darin, alle Geschäftsvorfälle lückenlos, chronologisch und zahlenmäßig zu erfassen. Dazu muss für jeden vorhandenen Beleg eine exakte Buchung erfolgen. Dazu gehören zum Beispiel Kassenbelege, Quittungen und Rechnungen. In der heutigen Zeit wird eine Führung der Bücher mit Hilfe von elektronischen Buchhaltungsprogrammen vorgenommen. Dadurch lassen sich Buchungen schnell und zuverlässig erledigen.
In Unternehmen stellt die Buchhaltung einen großen Teilbereich dar, so dass häufig separate Abteilungen dafür zuständig sind. Zudem erfolgt eine Aufteilung in verschiedene Kategorien, wie zum Beispiel eine Finanzbuchhaltung, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, sowie eine Lohnbuchhaltung. Die Finanzbuchhaltung erledigt dabei sämtliche geschäftliche Vorfälle im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens und ist auch für die Auflistung der Bilanz zuständig. Im Bereich der Kreditorenbuchhaltung werden sämtliche Verbindlichkeiten, also geldliche Verpflichtungen gegenüber von Lieferanten vermerkt. Die Debitorenbuchhaltung beschäftigt sich mit ausstehenden Forderungen, wo Kunden dem Unternehmen noch Geld schulden. Die Abteilung der Lohnbuchhaltung ist für eine ordnungsgemäße Aufarbeitung von Löhnen und Gehältern zuständig. Durch die Einführung der digitalen Buchführung, brauchen Belege und Rechnungen nicht mehr jahrelang in Archiven aufbewahrt werden, denn ein papierloser Schriftverkehr vereinfacht die Arbeitsabläufe sehr stark. Zudem ist es möglich Nachweise für Finanzbehörden in digitaler Form zu übermitteln. Durch eine ständige Weiterentwicklung nimmt dieser Bereich eine weiter steigende Bedeutung im Bereich der Buchhaltung ein.